Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand: Januar 2025)
§ 1 Allgemeines
- Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Text AGB genannt)
gelten für sämtliche Angebote von und Aufträge an Martorana & Mögle
Energieberatung GbR, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes
vereinbart ist. Ein entsprechender Hinweis ist in den Angeboten bzw. den
Auftragsbestätigungen enthalten. - Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von Martorana
& Mögle Energieberatung GbR nicht anerkannt, es sei denn, dass Martorana &
Mögle Energieberatung GbR ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. - Die AGB von Martorana & Mögle Energieberatung GbR gelten auch dann, wenn
Martorana & Mögle Energieberatung GbR in Kenntnis entgegenstehender oder
von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn
vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss und Preise
- Die Angebote von Martorana & Mögle Energieberatung GbR sind freibleibend.
Preise werden in Euro angegeben. Alle genannten Preise sind Netto-Preise, auf
die die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet
wird - Wenn nicht anders vereinbart, wird für alle Dienstleistungen ein Stundensatz von
EUR 100,84 in Rechnung gestellt. - Der Auftraggeber erkennt durch Unterschrift im Vertrag die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Martorana & Mögle Energieberatung GbR
ausdrücklich an. - Preise und Fördermaßnahmen stehen immer unter dem Vorbehalt der tätigen
Mitwirkung des Auftraggebers, sowie der Zusage derjenigen Körperschaft – ggf.
ihres Vertreters -, welche die betreffende Maßnahme anbietet. Eine nicht erteilte
Zusage für eine Förderung lässt den Vertrag zwischen Martorana & Mögle
Energieberatung GbR und dem Auftraggeber in Höhe und Inhalt unberührt. - Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 8 Wochen gebunden, soweit ihm nicht
ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch
macht. - Nebenabreden sind und werden nicht getroffen.
§ 3 Datenschutz
- Martorana & Mögle Energieberatung GbR übergebene und sich daraus ableitende
Daten werden auch elektronisch erfasst. Der Auftraggeber stimmt mit der
Unterschrift unter den Vertrag ausdrücklich der Erfassung aller persönlichen sowie mit dem Auftrag in Verbindung stehenden Daten, Plänen und anderer Informationen zu. - Martorana & Mögle Energieberatung GbR wird diese Daten nur zu
Auftragszwecken und in direktem Zusammenhang mit den zu erfüllenden
Leistungen an Dritte weitergeben, die sich ihrerseits zur Einhaltung dieser
Grundregeln verpflichtet haben. - Der Auftraggeber stimmt mit Auftragserteilung zu, von Martorana & Mögle
Energieberatung GbR veranlasste Information auch nach Vertragserfüllung zu
erhalten, es sei denn er widerspricht dem schriftlich oder via Email.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Handlungen vorzunehmen, die für die
ordnungsgemäße und fristgerechte Erbringung der Leistungen des
Auftragnehmers erforderlich sind. - Hierzu gehört insbesondere:
- Die unverzügliche und vollständige Übermittlung aller erforderlichen
Informationen und Unterlagen (z.B. Baupläne, Energieausweise,
Heizkostenabrechnungen) gemäß der vom Auftragnehmer ausgehändigten
Checkliste in lesbarer Qualität im PDF oder DWG Format. - Die Gewährung des Zugangs zum Gebäude oder Grundstück zu den
vereinbarten Terminen. - Die rechtzeitige Information über alle Umstände, die die Leistungserbringung
beeinträchtigen könnten. - Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
- Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch seine fehlerhaften,
unvollständigen oder verspäteten Mitwirkungshandlungen entstehen. - Beratungen werden nur im Rahmen des Auftrags und der relevanten gesetzlichen
Vorschriften erbracht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übermittelten
Berichte, Formulare und Berechnungen vor Inanspruchnahme weiterer
Maßnahmen auf Vollständigkeit und Aktualität zu prüfen. - Nach Vertragserfüllung ist der Auftraggeber verpflichtet, übergebene Berichte,
Formulare und Berechnungen so lange aufzubewahren, wie dies aus
Verpflichtungen gegenüber Dritten erforderlich ist.
§ 5 Lieferungen und Leistungen, Leistungserschwernis und Unmöglichkeit
- Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Martorana & Mögle
Energieberatung GbR schriftlich zugesagt worden sind. Voraussetzung für die
ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen von Martorana & Mögle
Energieberatung GbR ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten
umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten von Martorana &
Mögle Energieberatung GbR ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen
Mitwirkungspflichten nach §4 nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn Martorana &
Mögle Energieberatung GbR die Verzögerung zu vertreten hat. - Kommt Martorana & Mögle Energieberatung GbR mit seiner Leistungspflicht für
mehr als 4 Wochen in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den
gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche
auf Schadensersatz sind in dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen. - Sollte Martorana & Mögle Energieberatung GbR die Leistungserbringung nur
unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein,
(z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber
verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von Martorana & Mögle
Energieberatung GbR zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die
Leistungspflichten. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb
angemessener Frist nicht nach, ist Martorana & Mögle Energieberatung GbR
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. - Der Auftraggeber hat in den Fällen nach (3.) bereits erbrachte Leistungen auf der
Basis der aufgewendeten Zeit mit dem dann gültigen Stundensatz nach § 2 (2.)
zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte von Martorana & Mögle
Energieberatung GbR bleiben hiervon unberührt. - Martorana & Mögle Energieberatung GbR wird von seiner Leistung freigestellt,
falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist nach
Mitteilung durch den Auftragnehmer in diesen Fällen berechtigt, nach den
gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in §8
geregelten Umfang ausgeschlossen. - Die vorzeitige Kündigung des Vertrags lässt bestehende
Datenschutzvereinbarungen und die Einhaltung rechtlicher Pflichten unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
Eigentum von Martorana & Mögle Energieberatung GbR; bei Kaufleuten,
Unternehmern, juristischen Personen (auch des öffentlichen Rechts) oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen bis zur Erfüllung sämtlicher gegen sie
bestehende Forderungen. - Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu
deren vollständiger Bezahlung nur mit ausdrücklicher Zustimmung von
Martorana & Mögle Energieberatung GbR verfügen. - Die zur Grundlage von Berechnungen und Simulationen mit Martorana & Mögle
Energieberatung GbR-eigener Software erstellten Digitalisierungsdaten
verbleiben auch nach Ende des Vertragsverhältnisses in jedem Fall im Eigentum
von Martorana & Mögle Energieberatung GbR.
§ 7 Haftung
Die Erbringung der Leistung erfolgt nach bestem Wissen, Gewissen und den
anerkannten Regeln der Technik, sowie den einschlägigen Normen, Gesetzen und
Verordnungen der betroffenen Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die
Parteien sind sich einig, dass Martorana & Mögle Energieberatung GbR keinen
bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die Dienstleistung schuldet und es allein im
Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten
Dienstleistung oder Empfehlungen, Maßnahmen abzuleiten und sich daraus ergebende
notwendige Entscheidungen zu treffen.
- Für den sich aus der Beratung ergebenen, möglichen energetischen,
betriebswirtschaftlichen oder anderweitig messbaren Erfolg kann mit Rücksicht
auf die Aufgabenstellung von Martorana & Mögle Energieberatung GbR nicht
garantiert werden. - Haftungen für Schäden des Kunden werden von Martorana & Mögle
Energieberatung GbR nur übernommen, wenn diese von Martorana & Mögle
Energieberatung GbR vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, den
Nachweis darüber ist vom Kunden zu erbringen. - Der Haftungsumfang beschränkt sich auf die durch Martorana & Mögle GbR
geschlossene Berufshaftpflichtversicherung bei der Signal Iduna Gruppe für
Gewerbliche Haftpflichtversicherung und Vermögensschaden-
Haftpflichtversicherung. - Die Haftung von Martorana & Mögle Energieberatung GbR ist ausgeschlossen,
wenn Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflicht
aus §4 nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Den Nachweis
von Rechtzeitigkeit und/oder Vollständigkeit ist vom Kunden zu erbringen. - Martorana & Mögle Energieberatung GbR stellt sicher, dass Analysen und
Berechnungen im Beratungsprozess nach bestem Kenntnisstand und mit
aktueller und allgemein anerkannter Software durchgeführt werden. Die Haftung
von Martorana & Mögle Energieberatung GbR ist jedoch ausgeschlossen, wenn
Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass diese verwendete
Software nicht offensichtlich fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen
Vorschriften programmiert ist. - Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus
welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen
Regelungen zwingend gehaftet wird, etwa- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Martorana &
Mögle Energieberatung GbR oder vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
von Martorana & Mögle Energieberatung GbR beruhen; - bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung
von Martorana & Mögle Energieberatung GbR oder einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen von Martorana & Mögle Energieberatung GbR
beruhen; - bei Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) von Martorana & Mögle Energieberatung
GbR oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
verursacht wurden, in diesem Fall jedoch nur für vertragstypische und
vorhersehbare Schäden; - wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die
verwendete Software fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen
Vorschriften programmiert ist. Schäden dieser Art sind an den
Hersteller/Programmierer der entsprechenden Software zu richten.
- Sollte der Auftraggeber das Gutachten/Berichte und Berechnungen an Dritte
weitergeben so geschieht dies in eigener Verantwortung. Die Haftung von
Martorana & Mögle Energieberatung GbR gegenüber Dritten beschränkt sich auf
den Haftungsumfang von Martorana & Mögle Energieberatung GbR gegenüber
dem Auftraggeber.
Sämtliche etwaigen Schadensersatzansprüche gegen Martorana & Mögle
Energieberatung GbR verjähren nach spätestens 730 Kalendertagen. Die
Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach
Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit bzw. der ersten einschlägigen
Rechnungsstellung. Bei unberechtigter Reklamation ist der Kunde zur
Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.
§ 8 Zahlungsbedingungen
- Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden Kosten und
Honorare nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt. Bei größeren
Projekten sind zwischenzeitliche Abschlagszahlungen bis zum Wert der bis dahin
erbrachten Leistungen fällig. - Rechnungen von Martorana & Mögle Energieberatung GbR sind innerhalb von 14
Kalendertagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit
schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene
Geschäftskonto von Martorana & Mögle Energieberatung GbR geleistet werden.
Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit
Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig. - Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Martorana & Mögle Energieberatung
GbR berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang
einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe
von 4,5% zuzüglich zum jeweils gültigen Diskontsatz an.
§ 9 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz
- Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung. - Ist der Auftraggeber Kaufmann, Unternehmer, juristische Person (auch des
öffentlichen Rechts) oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrage der Gerichtsstand Köln. - Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Martorana & Mögle Energieberatung GbR.
- Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände
hiervon unberührt.
§ 10 Schlußbestimmungen
- Sollte Martorana & Mögle Energieberatung GbR infolge höherer Gewalt, wie z.B.
Krankheit, Arbeitskampf, Krieg, Aufruhr oder anderen für den Auftragnehmer
unabwendbaren Umständen gehindert sein, seine vertraglichen Leistungen zu
erbringen, ist Martorana & Mögle Energieberatung GbR für die Dauer der
Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung
befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Sieht sich
Martorana & Mögle Energieberatung GbR aus den vorstehend genannten
Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird
er dies unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu
welchem Zeitpunkt die Arbeiten wieder aufgenommen werden können, wird
Martorana & Mögle Energieberatung GbR dies dem Auftraggeber mitteilen. - Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind
von Martorana & Mögle Energieberatung GbR und seinen Mitarbeitern die beim
Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie
Ordnungsbestimmungen einzuhalten. - Martorana & Mögle Energieberatung GbR ist berechtigt, seine Ansprüche aus
diesem Vertrag auf eine Gesellschaft, deren Gesellschafter er ist, zu übertragen. - Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte ein einzelner oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen für ungültig erklärt
werden, so bleibt der davon unberührte Teil weiterhin wirksam. Die unwirksame
Klausel gilt in diesem Fall als durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung ersetzt,
die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten
kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Regelungslücke.