Allgemeine 

Geschäftsbedingungen (AGB) 

(Stand: Januar 2025)

§ 1 Allgemeines

  1.  Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Text AGB genannt) 
    gelten für sämtliche Angebote von und Aufträge an Martorana & Mögle 
    Energieberatung GbR, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes 
    vereinbart ist. Ein entsprechender Hinweis ist in den Angeboten bzw. den 
    Auftragsbestätigungen enthalten. 
  2. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von Martorana 
    & Mögle Energieberatung GbR nicht anerkannt, es sei denn, dass Martorana & 
    Mögle Energieberatung GbR ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. 
  3. Die AGB von Martorana & Mögle Energieberatung GbR gelten auch dann, wenn 
    Martorana & Mögle Energieberatung GbR in Kenntnis entgegenstehender oder 
    von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn 
    vorbehaltlos erbringt. 

§ 2 Vertragsschluss und Preise

  1. Die Angebote von Martorana & Mögle Energieberatung GbR sind freibleibend. 
    Preise werden in Euro angegeben. Alle genannten Preise sind Netto-Preise, auf 
    die die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet 
    wird 
  2. Wenn nicht anders vereinbart, wird für alle Dienstleistungen ein Stundensatz von 
    EUR 100,84 in Rechnung gestellt.  
  3. Der Auftraggeber erkennt durch Unterschrift im Vertrag die Allgemeinen 
    Geschäftsbedingungen von Martorana & Mögle Energieberatung GbR 
    ausdrücklich an. 
  4. Preise und Fördermaßnahmen stehen immer unter dem Vorbehalt der tätigen 
    Mitwirkung des Auftraggebers, sowie der Zusage derjenigen Körperschaft – ggf. 
    ihres Vertreters -, welche die betreffende Maßnahme anbietet. Eine nicht erteilte 
    Zusage für eine Förderung lässt den Vertrag zwischen Martorana & Mögle 
    Energieberatung GbR und dem Auftraggeber in Höhe und Inhalt unberührt. 
  5. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 8 Wochen gebunden, soweit ihm nicht 
    ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch 
    macht. 
  6. Nebenabreden sind und werden nicht getroffen.

§ 3 Datenschutz

  1. Martorana & Mögle Energieberatung GbR übergebene und sich daraus ableitende 
    Daten werden auch elektronisch erfasst. Der Auftraggeber stimmt mit der 
    Unterschrift unter den Vertrag ausdrücklich der Erfassung aller persönlichen sowie mit dem Auftrag in Verbindung stehenden Daten, Plänen und anderer Informationen zu. 
  2. Martorana & Mögle Energieberatung GbR wird diese Daten nur zu 
    Auftragszwecken und in direktem Zusammenhang mit den zu erfüllenden 
    Leistungen an Dritte weitergeben, die sich ihrerseits zur Einhaltung dieser 
    Grundregeln verpflichtet haben. 
  3. Der Auftraggeber stimmt mit Auftragserteilung zu, von Martorana & Mögle 
    Energieberatung GbR veranlasste Information auch nach Vertragserfüllung zu 
    erhalten, es sei denn er widerspricht dem schriftlich oder via Email.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Handlungen vorzunehmen, die für die 
    ordnungsgemäße und fristgerechte Erbringung der Leistungen des 
    Auftragnehmers erforderlich sind. 
  2. Hierzu gehört insbesondere: 
    • Die unverzügliche und vollständige Übermittlung aller erforderlichen 
      Informationen und Unterlagen (z.B. Baupläne, Energieausweise, 
      Heizkostenabrechnungen) gemäß der vom Auftragnehmer ausgehändigten 
      Checkliste in lesbarer Qualität im PDF oder DWG Format. 
    • Die Gewährung des Zugangs zum Gebäude oder Grundstück zu den 
      vereinbarten Terminen. 
    • Die rechtzeitige Information über alle Umstände, die die Leistungserbringung 
      beeinträchtigen könnten. 
    • Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. 
  3. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch seine fehlerhaften, 
    unvollständigen oder verspäteten Mitwirkungshandlungen entstehen. 
  4. Beratungen werden nur im Rahmen des Auftrags und der relevanten gesetzlichen 
    Vorschriften erbracht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übermittelten 
    Berichte, Formulare und Berechnungen vor Inanspruchnahme weiterer 
    Maßnahmen auf Vollständigkeit und Aktualität zu prüfen. 
  5. Nach Vertragserfüllung ist der Auftraggeber verpflichtet, übergebene Berichte, 
    Formulare und Berechnungen so lange aufzubewahren, wie dies aus 
    Verpflichtungen gegenüber Dritten erforderlich ist. 

§ 5 Lieferungen und Leistungen, Leistungserschwernis und Unmöglichkeit

  1. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Martorana & Mögle 
    Energieberatung GbR schriftlich zugesagt worden sind. Voraussetzung für die 
    ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen von Martorana & Mögle 
    Energieberatung GbR ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten 
    umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten von Martorana & 
    Mögle Energieberatung GbR ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen 
    Mitwirkungspflichten nach §4 nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn Martorana & 
    Mögle Energieberatung GbR die Verzögerung zu vertreten hat. 
  2. Kommt Martorana & Mögle Energieberatung GbR mit seiner Leistungspflicht für 
    mehr als 4 Wochen in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den
    gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche 
    auf Schadensersatz sind in dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen. 
  3. Sollte Martorana & Mögle Energieberatung GbR die Leistungserbringung nur 
    unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, 
    (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber 
    verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von Martorana & Mögle 
    Energieberatung GbR zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die 
    Leistungspflichten. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb 
    angemessener Frist nicht nach, ist Martorana & Mögle Energieberatung GbR 
    berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. 
  4. Der Auftraggeber hat in den Fällen nach (3.) bereits erbrachte Leistungen auf der 
    Basis der aufgewendeten Zeit mit dem dann gültigen Stundensatz nach § 2 (2.) 
    zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte von Martorana & Mögle 
    Energieberatung GbR bleiben hiervon unberührt. 
  5. Martorana & Mögle Energieberatung GbR wird von seiner Leistung freigestellt, 
    falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist nach 
    Mitteilung durch den Auftragnehmer in diesen Fällen berechtigt, nach den 
    gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende 
    Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in §8 
    geregelten Umfang ausgeschlossen. 
  6. Die vorzeitige Kündigung des Vertrags lässt bestehende 
    Datenschutzvereinbarungen und die Einhaltung rechtlicher Pflichten unberührt. 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises 
    Eigentum von Martorana & Mögle Energieberatung GbR; bei Kaufleuten, 
    Unternehmern, juristischen Personen (auch des öffentlichen Rechts) oder 
    öffentlich-rechtlichen Sondervermögen bis zur Erfüllung sämtlicher gegen sie 
    bestehende Forderungen. 
  2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu 
    deren vollständiger Bezahlung nur mit ausdrücklicher Zustimmung von 
    Martorana & Mögle Energieberatung GbR verfügen. 
  3. Die zur Grundlage von Berechnungen und Simulationen mit Martorana & Mögle 
    Energieberatung GbR-eigener Software erstellten Digitalisierungsdaten 
    verbleiben auch nach Ende des Vertragsverhältnisses in jedem Fall im Eigentum 
    von Martorana & Mögle Energieberatung GbR. 

§ 7 Haftung

Die Erbringung der Leistung erfolgt nach bestem Wissen, Gewissen und den 
anerkannten Regeln der Technik, sowie den einschlägigen Normen, Gesetzen und 
Verordnungen der betroffenen Leistung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die 
Parteien sind sich einig, dass Martorana & Mögle Energieberatung GbR keinen 
bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die Dienstleistung schuldet und es allein im 
Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten 
Dienstleistung oder Empfehlungen, Maßnahmen abzuleiten und sich daraus ergebende 
notwendige Entscheidungen zu treffen.

  1. Für den sich aus der Beratung ergebenen, möglichen energetischen, 
    betriebswirtschaftlichen oder anderweitig messbaren Erfolg kann mit Rücksicht 
    auf die Aufgabenstellung von Martorana & Mögle Energieberatung GbR nicht 
    garantiert werden. 
  2. Haftungen für Schäden des Kunden werden von Martorana & Mögle 
    Energieberatung GbR nur übernommen, wenn diese von Martorana & Mögle 
    Energieberatung GbR vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, den 
    Nachweis darüber ist vom Kunden zu erbringen. 
  3. Der Haftungsumfang beschränkt sich auf die durch Martorana & Mögle GbR 
    geschlossene Berufshaftpflichtversicherung bei der Signal Iduna Gruppe für 
    Gewerbliche Haftpflichtversicherung und Vermögensschaden-
    Haftpflichtversicherung.  
  4. Die Haftung von Martorana & Mögle Energieberatung GbR ist ausgeschlossen, 
    wenn Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Kunde seiner Mitwirkungspflicht 
    aus §4 nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Den Nachweis 
    von Rechtzeitigkeit und/oder Vollständigkeit ist vom Kunden zu erbringen. 
  5. Martorana & Mögle Energieberatung GbR stellt sicher, dass Analysen und 
    Berechnungen im Beratungsprozess nach bestem Kenntnisstand und mit 
    aktueller und allgemein anerkannter Software durchgeführt werden. Die Haftung 
    von Martorana & Mögle Energieberatung GbR ist jedoch ausgeschlossen, wenn 
    Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass diese verwendete 
    Software nicht offensichtlich fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen 
    Vorschriften programmiert ist. 
  6. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus 
    welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen 
    Regelungen zwingend gehaftet wird, etwa
    • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der 
      Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Martorana & 
      Mögle Energieberatung GbR oder vorsätzlichen oder fahrlässigen 
      Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen 
      von Martorana & Mögle Energieberatung GbR beruhen; 
    • bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung 
      von Martorana & Mögle Energieberatung GbR oder einer vorsätzlichen 
      oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters 
      oder Erfüllungsgehilfen von Martorana & Mögle Energieberatung GbR 
      beruhen; 
    • bei Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen 
      Vertragspflicht (Kardinalpflicht) von Martorana & Mögle Energieberatung 
      GbR oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen 
      verursacht wurden, in diesem Fall jedoch nur für vertragstypische und 
      vorhersehbare Schäden; 
    • wenn Beratungs- und/oder Berechnungsfehler darauf beruhen, dass die 
      verwendete Software fehlerhaft ist und/oder entgegen den einschlägigen 
      Vorschriften programmiert ist. Schäden dieser Art sind an den 
      Hersteller/Programmierer der entsprechenden Software zu richten.  
  7. Sollte der Auftraggeber das Gutachten/Berichte und Berechnungen an Dritte 
    weitergeben so geschieht dies in eigener Verantwortung. Die Haftung von 
    Martorana & Mögle Energieberatung GbR gegenüber Dritten beschränkt sich auf 
    den Haftungsumfang von Martorana & Mögle Energieberatung GbR gegenüber 
    dem Auftraggeber.

Sämtliche etwaigen Schadensersatzansprüche gegen Martorana & Mögle 
Energieberatung GbR verjähren nach spätestens 730 Kalendertagen. Die 
Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, jedoch spätestens nach 
Abschluss der vertraglich vereinbarten Tätigkeit bzw. der ersten einschlägigen 
Rechnungsstellung. Bei unberechtigter Reklamation ist der Kunde zur 
Kostenübernahme der Prüfung verpflichtet.

§ 8 Zahlungsbedingungen

  1. Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden Kosten und 
    Honorare nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt. Bei größeren 
    Projekten sind zwischenzeitliche Abschlagszahlungen bis zum Wert der bis dahin 
    erbrachten Leistungen fällig. 
  2. Rechnungen von Martorana & Mögle Energieberatung GbR sind innerhalb von 14 
    Kalendertagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit 
    schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene 
    Geschäftskonto von Martorana & Mögle Energieberatung GbR geleistet werden. 
    Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit 
    Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig. 
  3. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Martorana & Mögle Energieberatung 
    GbR berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang 
    einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe 
    von 4,5% zuzüglich zum jeweils gültigen Diskontsatz an.

§ 9 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz

  1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland 
    Anwendung. 
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, Unternehmer, juristische Person (auch des 
    öffentlichen Rechts) oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle 
    Streitigkeiten aus diesem Vertrage der Gerichtsstand Köln. 
  3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Martorana & Mögle Energieberatung GbR. 
  4. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände 
    hiervon unberührt. 

§ 10 Schlußbestimmungen

  1. Sollte Martorana & Mögle Energieberatung GbR infolge höherer Gewalt, wie z.B. 
    Krankheit, Arbeitskampf, Krieg, Aufruhr oder anderen für den Auftragnehmer 
    unabwendbaren Umständen gehindert sein, seine vertraglichen Leistungen zu 
    erbringen, ist Martorana & Mögle Energieberatung GbR für die Dauer der 
    Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung 
    befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Sieht sich 
    Martorana & Mögle Energieberatung GbR aus den vorstehend genannten 
    Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird 
    er dies unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu 
    welchem Zeitpunkt die Arbeiten wieder aufgenommen werden können, wird 
    Martorana & Mögle Energieberatung GbR dies dem Auftraggeber mitteilen. 
  2. Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind 
    von Martorana & Mögle Energieberatung GbR und seinen Mitarbeitern die beim 
    Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie 
    Ordnungsbestimmungen einzuhalten. 
  3. Martorana & Mögle Energieberatung GbR ist berechtigt, seine Ansprüche aus 
    diesem Vertrag auf eine Gesellschaft, deren Gesellschafter er ist, zu übertragen. 
  4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit 
    der Schriftform. 

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte ein einzelner oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen für ungültig erklärt 
werden, so bleibt der davon unberührte Teil weiterhin wirksam. Die unwirksame 
Klausel gilt in diesem Fall als durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung ersetzt, 
die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten 
kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Regelungslücke. 

 

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